Seit 2005 bietet das Land Rheinland-Pfalz eine Landesförderung mit eigenem Curriculum und Förderkriterien für das Kita-Fachpersonal
Die pädagogische Arbeit in Kindertagesstätten ist für die Zukunft unseres Landes von elementarer Bedeutung. Um diese Arbeit zu stärken, unterstützt das Land die Erzieherinnen und Erzieher durch ein landesweites Fortbildungsprogramm.
Seit dem 1. Januar 2015 wurden eine Fortschreibung und Weiterentwicklung des 2005 veröffentlichten Landesfortbildungscurriculums seitens des Ministeriums für Bildung festgelegt – Landesprogramm Kita!Plus. Informationen sind über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zu erhalten.
Ab 1. Juli 2017 gelten für den gesamten Bereich der Fortbildungsförderung im „Landesprogramm zur Qualifizierung und Prozessbegleitung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz“ neue Förderkriterien des Ministeriums für Bildung – hier die aktuellen Kita_Fortbildung_Kriterien_2017.
Den Leitideen von Kita!Plus folgend, werden thematische Schwerpunkte bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Familien sowie der einrichtungs- und teambezogenen Prozessbegleitung gesetzt. Die Anforderungen an Konzept und inhaltliche Gestaltung von Fortbildungen wurden dazu umfassend überarbeitet und die Antragsverfahren angepasst und vereinfacht.
Seit Anfang 2019 erfolgt die Antragstellung über die webbasierte Datenbank- dazu der Link https://lsjv.service24.rlp.de/kitafobi zur aktuellen Antragsseite, die die entsprechende Bedienungsanleitung beinhaltet.
6 Förderbereiche zur prozessorientierten Weiterbildung
Neu ist, dass die Maßnahmen zur Fortbildung nunmehr 6 Förderbereichen zugeordnet werden:
Förderbereich 1: Entwicklungsbegleitung von Kindern
Förderbereich 2: Zusammenarbeit mit Eltern und Familien
Förderbereich 3: Sprachliche Bildung und Sprachförderung
Förderbereich 4: Praxisanleitung
Förderbereich 5: Leitung der Kindertagesstätte
Förderbereich 6: Prozessbegleitung: Supervision/Coaching/Organisationsentwicklung
Hierbei handelt es sich um mehrtägige Veranstaltungen, die sich über zwei Jahre erstrecken dürfen.
Förderbereich |
mindestens | höchstens |
---|---|---|
1 |
5 Tage = 40 UE | 15 Tage = 120 UE |
2 |
3 Tage = 24 UE | 10 Tage = 80 UE |
3 |
8 Tage = 64 UE | 9 Tage = 72 UE |
4 |
7 Tage = 56 UE | 7 Tage = 56 UE |
5 |
3 Tage = 24 UE |
10 Tage = 80 UE |
6 |
2 Tage = 16 UE | 6 Tage = 48 UE |
Diese Förderbereiche werden mit jeweils 400,- € pro Tag gefördert.
Antragsberechtigte
Bei Anträgen von Kindertageseinrichtungen ist darauf zu achten, dass nur der Träger der Einrichtung den Antrag stellen kann. Er ist als Antragsteller mit seiner Anschrift aufzuführen und muss den Antrag unterschreiben und abstempeln. Im Übrigen sind alle berechtigten Fortbildungsanbieter in der Anbieterliste aufgeführt. Seit 2014 gehört auch unser Institut IBE-Gieleroth dazu – wir sind antragsberechtigt! Wir sind vom Land Rheinland-Pfalz auf die Liste der Anbieter für ErzieherInnen-Weiterbildungen im Rahmen des Landesprogramms KiTa!Plus mit Berechtigung zur Förderung vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung aufgenommen worden.
Anträge/Antragsfristen
Die Verwaltungsvorschrift besagt, dass Förderanträge für Maßnahmen, die im Zeitraum
- vom 1. Januar bis 30. Juni eines Kalenderjahres stattfinden sollen, bis spätestens zum 1. September des vorhergehenden Kalenderjahres zu stellen sind und die
- vom 1. Juli bis 31. Dezember eines Kalenderjahres stattfinden sollen, sind bis zum 1. März des laufenden Jahres zu stellen.
Rechtswirksame Förderanträge sind unterschrieben per Post an die Adresse zu senden, die auf den Antragsformularen angegeben ist. Entscheidend für die Frist ist der Eingang des unterzeichneten Originalantrages in Schriftform und nicht der Eingang einer E-Mail. Die Einreichung eines Antrages in elektronischer Schriftform gilt grundsätzlich als nicht rechtswirksam.
Zuschußhöhe
Laut der Förderkriterien müssen mindestens 10 pädagogische Fachkräfte nach der Fachkräftevereinbarung aus Rheinland-Pfalz (mit Wohnsitz und/oder Arbeitsplatz in einer Kita in RLP) an der Fortbildung teilnehmen. Eine größere Personenzahl wird erwünscht, da es sich jetzt um mehrtägige Veranstaltungen handelt.
Wichtig: Nur bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen wird der Zuschuss in voller Höhe ausgezahlt. Wenn sich in begründeten Ausnahmefällen die Anzahl der Teilnehmenden im Verlauf der Maßnahme ausnahmsweise auf 9 oder 8 Personen reduziert, so wird der bewilligte Zuschuss um ein bzw. zwei Zehntel gekürzt. Eine weitere Unterschreitung der Mindestanzahl an Teilnehmenden hat zur Folge, dass die Förderfähigkeit der Maßnahme nicht mehr gegeben ist (Auszug aus den Angaben des Landesamtes Webseite lsjv.rlp.de 10.2014).
IBE-Gieleroth informiert:
Als freie Fachberatung arbeite ich seit 2006 in vielen Kindertageseinrichtungen vorwiegend in Rheinland-Pfalz und NRW. Sie können mit mir Ihre Kita stärken und die Möglichkeit einer Förderung nutzen. Bei Bedarf stellen wir auch die jeweiligen Anträge für Ihren Träger beim Land. Unsere Kompetenzen liegen in den Förderbereichen 1,2,5 und 6.